Ausweispflicht

Know your customer – Ihre Bank muss Sie kennen!

Banken sind verpflichtet alle ihre Kunden zu kennen. Dazu gehört sowohl die Identität des Kunden (Ausweispflicht) als auch die Kenntnis über Ihr übliches Transaktionsverhalten wie zum Beispiel Überweisungen und Kontoeingänge sowie Ihre Geschäftsverbindungen.

Banken benötigen diese Informationen, da sie verpflichtet sind gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Bei einer für die Bank auffälligen Transaktion ist die Bank verpflichtet dem nachzugehen.

Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung wie zum Beispiel dem Eröffnen eines Kontos sind Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleister verpflichtet Ihre Identität festzustellen. Dazu müssen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis persönlich vorlegen. Es gibt auch die Möglichkeit der videogestützten Online-Identifikation. Die Details dazu erfragen Sie bei Ihrem Finanzinstitut.

Um Kenntnis über Ihr übliches Transaktionsverhalten und Ihre Geschäftsverbindungen zu erhalten müssen Ihnen Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleister Fragen in Bezug auf Beruf, Arbeitgeber bzw. Art der selbständigen Tätigkeit, Einnahmequellen, etc. stellen. Diese Informationseinholung ist gesetzlich verpflichtend und bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie unter Verdacht stehen.
Geldwäsche (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 182,2 KB, Sprache: Deutsch)

Geldwäsche – Reden wir über Geld