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Achtung! Betrüger geben sich als angebliche FMA-Mitarbeiter aus und übermitteln gefälschte FMA-Dokumente. Tipps, wie Sie sich schützen können!

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt eindringlich vor der aktuell besonders häufig auftretenden Betrugsmasche „Authority Scam“. Dabei geben sich Betrüger als angebliche Mitarbeiter der FMA oder anderer öffentlicher Institutionen aus und verwenden oftmals gefälschte oder verfälschte Schriftstücke der Behörde, um persönliche Daten oder Zahlungen der Opfer herauszulocken. Ob ein digitales amtliches Dokument oder Schriftstück tatsächlich echt ist, kann jederzeit einfach an der elektronischen Amtssignatur, die jedes digitale behördliche Schriftstück tragen muss, überprüft werden.

„Achtung – die FMA fordert Sie niemals dazu auf, sensible Bankdaten wie Kontonummern, PINs und Passwörter bekannt zu geben, Geld zu überweisen, und sie gibt auch keine Transaktionen frei“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Kontaktieren Sie bei jeglichem Zweifel die Verbraucherinformation der FMA unter der Telefonnummer (+43-1) 249 59-3444 oder online, und überprüfen Sie so, ob die Kontaktaufnahme seriös ist und wie Sie weiter vorgehen sollen.“

Prüfen der Echtheit eines elektronisch amtssignierten Schriftstücks

Ob ein digitales behördliches Dokument oder Schriftstück tatsächlich echt ist, kann jeder ganz einfach prüfen: Derartige Schriftstücke müssen eine elektronische Amtssignatur mit der elektronischen Bildmarke der Behörde tragen. Mit Hilfe dieser kann überprüft werden, ob das Dokument echt oder gefälscht ist.

Einfach das Dokument unter dem Link www.signaturpruefung.gv.at (ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice) wie vorgegeben hochladen und das Dokument wird unverzüglich elektronisch auf Echtheit überprüft. Den Prüfhinweis finden Sie auch im Signaturblock neben der Bildmarke Amtssignatur.

In Papierform vorliegende Schriftstücke mit elektronischer Amtssignatur können nicht via www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden, selbst wenn das Schriftstück eingescannt wird. Diese können Sie prüfen lassen, in dem Sie das eingescannte Schriftstück

  • über das Elektronische Postfach der FMA unter der ERsB -Ordnungsnummer 9110020375710 bzw. Organisationsbezeichnung „Finanzmarktaufsichtsbehörde“ übermitteln oder es über das E-Mail-Formular auf der FMA-Website im Bereich Amtssignatur (www.fma.gv.at/amtssignatur/) zusenden.

Oder Sie senden eine Kopie

  • via Fax an die FMA unter der Nummer +43 (0)1 249 59 5499,
  • oder via Post an die FMA (1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5),
  • oder Sie geben diese persönlich an dieser Adresse beim Empfang der FMA ab.

Diese individuelle Prüfung eines Schriftstücks nimmt ein bis zwei Wochen in Anspruch.

Nützliche Informationen zum Schutz vor Betrügern

Grundsätzlich folgen Betrugsmaschen immer den gleichen Mustern. So ist zum Beispiel neben der Abfrage von geheimen personenbezogenen Daten auch bei unerbetenen Anrufen und jeglicher Form von unverhältnismäßig hohem Druck höchste Vorsicht geboten. Eine Checkliste mit Warnsignalen ist auf der FMA-Website abrufbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/betrugsmasche-authority-scam/

https://www.fma.gv.at/finanzbetrueger-erkennen/

https://www.watchlist-internet.at/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik

+43 / (0)1 / 24959-6006

+43 / (0)676 / 88 249 516

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