Newsletter der FMA - Finanzmarktaufsicht Österreich | 

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Sehr geehrter Herr Waltersam,

hier erhalten Sie einen Überblick über kürzlich veröffentlichte Informationen und Publikationen der FMA:

FMA widerruft Registrierung gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz der ATIRA GmbH
Die FMA hat per Bescheid mit Zustellung 10.11.2021 die Registrierung der ATIRA GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) widerrufen. Das Unternehmen hat keine hinreichenden und angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung implementiert und zahlreiche, schwerwiegende Verstöße bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) begangen. Dem Unternehmen ist daher der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt untersagt.
Unternehmensdatenbank der FMA

OeNB und FMA bekennen sich zu den Zielen des UN-Klimagipfels (COP26) in Glasgow
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die FMA erklären in einer gemeinsamen Absichtserklärung (Pledge) zum UN-Klimagipfels (COP26) in Glasgow, ihre Aufgaben möglichst klimafreundlich zu erfüllen. Das betrifft ihre Kerntätigkeiten, nämlich Finanzaufsicht und Geldpolitik, sowie ihre Veranlagungen und Betriebsökologie. OeNB und FMA gehören einem Netzwerk zur Ökologisierung des Finanzsystems an, zu dem sich Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden aus aller Welt zusammengeschlossen haben ( Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System – NGFS).
Zur Absichtserklärung

FMA ermöglicht rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Kundenidentifikation
Die FMA schafft durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) künftig die Möglichkeit, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden. Bei diesen Verfahren erfolgt die Identifizierung eines Kunden grundsätzlich allein algorithmisch, ohne dass ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters im persönlichen Kontakt eingebunden ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt, das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt. Überdies muss der Lichtbildausweis ab 1. Jänner 2023 auch durch Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) überprüft werden. Bis dahin sind auch videogestützte Ausweisprüfungen zulässig.
Mehr Informationen: Know your customer – Ihre Bank muss Sie kennen!

„Reden wir über Geld“: Jugendkonten – Fünf Fragen für einen guten Start ins Finanzleben
Anlässlich des Weltspartags informiert die FMA in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte rund ums Thema Jugendkonto.
„Reden wir über Geld“ - Jugendkonten

Videos der FMA Aufsichtskonferenz 2021
Am 20. Oktober 2021 fand die 12. FMA-Aufsichtskonferenz statt. Unter dem Titel „Nachhaltig aus der Krise“ wurden die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sowie der globalen Klimakrise und ihrer Bewältigung für den Finanzmarkt und die Aufsicht aufgezeigt und diskutiert. 
Zu den Videos 

Achtung! Die FMA warnt vor:
Souldancer LLC, CCD Express Bank LTD, AG Partners, TopMarketCap, www.globdechain.com, Richfielder, StormGain LLC
Zu allen Warnmeldungen

Mit freundlichen Grüßen,
FMA-Kommunikation

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Otto-Wagner-Platz 5 1090 Wien
Mail: newsletter@fma.gv.at Web: www.fma.gv.at
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